Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern – außer uns zu beauftragen.
Der Grundsatz unserer ordnungsgemäßen Hausverwaltung sowie unsere Pflichten, ergeben sich vor allem aus dem WEG-Gesetz § 24, §26 und §28.
Zudem garantieren wir für unsere Kunden um Konstanz, Radolfzell und Singen u. a. folgende qualitative Leistungen:
Kaufmännische Objektbetreuung
- Ordnungsgemäße Eigentümerversammlung
- Vorbereiten und Durchführen der ordentlichen ETV,
ggfs. außerordentlichen ETV - Beschlüsse durchführen und gefasste Beschlüsse in einer Beschlusssammlung zu führen
- Vorbereiten und Durchführen der ordentlichen ETV,
- Buchhaltung und Überwachung aller Zahlungseingänge, auch Einleitung von Mahnverfahren
- Prüfungen von eingehenden Rechnungen auf Richtigkeit
- Komplette Durchführung der Zahlungsvorgänge
- Führung von Bankkonten der Eigentümerschaft
- Erstellung der Jahresabrechnungen (Hausgeld und Rücklagen)
- Übersicht über Ausgaben der Eigentümergemeinschaft
- Darstellung der Instandhaltungsrücklagen
- Mietnebenkosten Abrechnungen
- Bei Bedarf mit Umsatzsteuer-Ausweis
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
Technische Objektbetreuung
- Feststellung von Mängeln und Information der Eigentümer darüber
- Angebote von Dienstleistern anfordern und die Beauftragung von Reparaturen
- Wartungsfirmen beauftragen und diese Arbeiten kontrollieren
Vertragliche/rechtliche Objektbetreuung
- Beratung der und rechtliche Vertretung der Eigentümer nach dem WEG

WEG-
Hausverwaltung in Moos
Gerne entwickeln wir Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot inkl. Leistungsübersicht, das Ihren Wünschen und Anliegen zu Ihrer neuen Hausverwaltung entspricht.
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